Intubationsnarkose (ITN)
Bei aufwendigeren Behandlungen oder Sanierungsmaßnahmen bieten wir Ihnen in unserer Praxis die Möglichkeit einer Intubationsnarkose, kurz ITN, an. Dies hat den Vorteil, dass die Zahnbehandlung für Sie als Patienten vollkommen stressfrei erfolgt. Auch wenn Sie unter einer ausgeprägten Zahnarztangst leiden und bei Ihnen allein der Gedanke an eine Zahnbehandlung großes Unbehagen auslöst, kann eine Narkose durchgeführt werden. So können Sie einer zahnärztlichen Behandlung entspannt entgegensehen. Gerne beraten wir Sie genauer dazu, ab wann eine Vollnarkose für Sie sinnvoll ist und was Sie als Patient hierbei beachten sollten.
Narkose durch
Anästhesisten
Bevor eine zahnärztliche Behandlung unter Narkose erfolgt, verschafft sich unser Anästhesist mit Hilfe eines Fragebogens einen genauen Überblick über Ihren Gesundheitszustand und klärt Sie über mögliche Risiken auf. Entscheiden Sie sich dann für einen zahnärztlichen Eingriff unter Vollnarkose, wird Ihnen vor der Behandlung von unserem Anästhesisten eine Narkose verabreicht. Durch die Anästhesie werden Sie in einen schlafähnlichen Zustand versetzt, so dass Sie während der gesamten Behandlungsdauer nicht bei Bewusstsein sind. Somit ist die Behandlung für Sie vollkommen angstfrei.
Wir sind für Sie da
Sie haben Fragen zur Narkose und zu eventuellen Kosten oder sind sich unsicher, ob eine Intubationsnarkose für Sie das richtige ist? Gerne beraten Sie unsere Zahnärzte rund um das Thema Narkose und Kosten bei einem persönlichen Gespräch in unserer Praxis in Bonn. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin – wir freuen uns auf Ihren Besuch!
FAQ – Zahnimplantate bei Dr. Moroni
Häufig gestellte Fragen
Für das optimale Gelingen der Therapie sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Schädigende Angewohnheiten wie Rauchen sollten nach Möglichkeit vermieden werden. Außerdem bitten wir Sie, die tägliche Mundhygiene sorgfältig und nach zahnärztlicher Anweisung durchzuführen.
Eine regelmäßige Prophylaxe ist die Grundvoraussetzung dafür, die Anzeichen der Erkrankung frühzeitig zu erkennen. Gerne erinnert unser Praxis-Team Sie im Rahmen unseres Recall-Systems daran, wenn die jährliche Prophylaxe-Untersuchung wieder ansteht.
Und schon gewusst? Die Finanzierung der PA-Vorbehandlung wird zum großen Teil nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen getragen. In einem ersten Vorgespräch finden wir gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Lösung für den weiteren Behandlungsverlauf.