Corona Bonusheft 2020 Dr. Moroni - Ihre Zahnärzte in Bonn
16.09.2020,Kategorien: Allgemein,

Das Bonusheft 2020

Erhöhte Zuschüsse & die Corona-Pandemie: Was sich dieses Jahr ändert

Schon gehört? Ab Oktober 2020 steigen der Festzuschuss und die Boni für den Zahnersatz um 10 %! Alle, die dieses Jahr noch nicht zur jährlichen Prophylaxe beim Zahnarzt gekommen sind, sollten diese also schleunigst nachholen und für den entsprechenden Eintrag im Bonusheft sorgen. Denn auch wenn die heißen Sommertage gerade erst vergangen sind, bewegen wir uns schon wieder mit großen Schritten auf das Ende des Jahres zu.

Was sich für die Bonusansprüche 2020 noch ändert – beispielsweise durch die Corona-Pandemie – und wie die Regelung überhaupt funktioniert, erfahren Sie hier.

So funktioniert das Bonusheft

Die Bonusheft-Regelung soll Patienten dazu motivieren, prophylaktisch an ihrer Zahn-Gesundheit zu arbeiten – denn Prophylaxe ist und bleibt der wichtigste Baustein der zahnmedizinischen Versorgung. In Ihrem persönlichen Bonusheft wird dokumentiert, wie oft Sie zur Vorsorge beim Zahnarzt kommen. Wenn Sie als Erwachsener mindestens 5 Jahre am Stück eine Prophylaxe-Untersuchung pro Jahr vorweisen können, gewährt Ihnen die Krankenkasse einen Bonus auf den Festzuschuss für Ihren Zahnersatz. Dieser wird aber nur gezahlt, wenn Sie in keinem Jahr auf die Prophylaxe-Behandlung verzichten.

Höhere Zuschüsse und Boni ab Oktober 2020

Ab Oktober 2020 steigt der Festzuschuss für gesetzlich Krankenversicherte von 50 Prozent auf 60 Prozent. Patienten mit regelmäßigen Bonushefteinträgen erhalten nun einen gesteigerten Zuschuss von insgesamt 70 Prozent nach 5 Jahren lückenloser Führung und können sich nach 10 Jahren sogar über einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent freuen.

Wichtig ist: Die Zuschüsse beziehen sich immer auf die Regelversorgung. Wer beispielsweise einen Zahnersatz aus Keramik wünscht, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen.

Wegen Corona: Ein Prophylaxe-Termin für Kinder und Jugendliche ausreichend

Besonders Anfang 2020 hat das Coronavirus für einige Unsicherheit gesorgt, sodass mehrere Patienten ihre Vorsorge-Termine lieber verschoben haben. Doch die Zählung der Bonushefteinträge beginnt von neuem, sobald der Prophylaxe-Termin in einem Jahr nicht wahrgenommen wurde. Erwachsene sollten die Vorsorgeuntersuchung für dieses Jahr also besser schnell nachholen, um Ihren Bonus-Anspruch nicht zu verlieren.

Etwas anders sieht es bei Kindern und Jugendlichen aus. Diese müssen normalerweise zweimal zur Behandlung erscheinen. Hier lautet die gute Nachricht: Kinder und Jugendliche, die ihren ersten Vorsorgetermin dieses Jahr wegen des Coronavirus nicht wahrgenommen haben, verlieren ihren Bonusanspruch laut der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) nicht und erhalten bei Ihrer nächsten Behandlung einen entsprechenden Vermerk im Bonusheft.

Falls Sie Fragen zu den neuen Zuschuss-Regelungen haben oder bereits Ihren nächsten Prophylaxe-Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Online-Terminvergabetool. Wir beraten Sie gerne und freuen uns auf Ihren Besuch bei uns!

Wichtige Hinweise

Für das optimale Gelingen der Therapie sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Schädigende Angewohnheiten wie Rauchen sollten nach Möglichkeit vermieden werden. Außerdem bitten wir Sie, die tägliche Mundhygiene sorgfältig und nach zahnärztlicher Anweisung durchzuführen. 

Eine regelmäßige Prophylaxe ist die Grundvoraussetzung dafür, die Anzeichen der Erkrankung frühzeitig zu erkennen. Gerne erinnert unser Praxis-Team Sie im Rahmen unseres Recall-Systems daran, wenn die jährliche Prophylaxe-Untersuchung wieder ansteht. 

Und schon gewusst? Die Finanzierung der PA-Vorbehandlung wird zum großen Teil nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen getragen. In einem ersten Vorgespräch finden wir gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Lösung für den weiteren Behandlungsverlauf. 

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